Sind deutsche Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente im Ausland gültig?

 

Frage: Der Erblasser ist im Ausland gestorben. Es findet ausländisches Erbrecht Anwendung. Zu seiner Zeit in Deutschland hat der Erblasser einen Erbvertrag / ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Ist die Verfügung wirksam?

 

Antwort: Die Behandlung von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten im internationalen Erbrecht ist kompliziert und beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Aufgrund der Komplexität des Themas verweisen wir an dieser Stelle auf unseren Fachartikel zu der Zulässigkeit und Wirksamkeit von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten in Europa. Sowohl Erblassern als auch betroffenen Erben wird dringend nahegelegt, Rechtsberatung zu suchen. 

 

 

 

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